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Tumorzentrum Rheinland-Pfalz
   Dokumentation
 

1994 wurde der gemeinsame Meldebogen für das Krebsregister Rheinland-Pfalz und die Tumornachsorge eingeführt. Er reduzierte den Aufwand für die meldenden Ärzte erheblich und trug so zu einem klaren Anstieg der Meldungen bei. 

Das am 01. Juli 1997 erstmals in Kraft getretene Landeskrebsregistergesetz liegt seit dem 01.01.2000 in seiner nun endgültigen Version vor (s. Homepage des Krebsregisters Rheinland-Pfalz). Dies hat ebenfalls zu deutlich mehr Meldungen auch an die Nachsorgedokumentation geführt.

Die Nachsorge erstreckt sich über einen Zeitraum von fünf Jahren; in dieser Zeit werden bis zu vierzehn Untersuchungen durchgeführt.
Voraussetzung für die Aufnahme in die Nachsorgedokumentation des Tumorzentrums ist zum einen die Tumorfreiheit nach der Primärbehandlung, zum anderen die Einverständniserklärung des Patienten. Das Tumorzentrum erhält zu Beginn der Nachsorge einen Ersterhebungsbogen (gemeinsamer Meldebogen mit dem Krebsregister Rheinland-Pfalz), mit dem der Patient gemeldet wird. Anschließend wird jede Nachsorgeuntersuchung dokumentiert, es gehen also bis zu vierzehn Nachsorgebögen ein. Am Ende wird dann der Abschluss erstellt. Mögliche Abschlussursachen sind dabei: 

- das reguläre Ende der Nachsorge (nach fünf Jahren)
- die Nachsorge ist ärztlicherseits nicht indiziert
- Lost to follow up (z.B. Patient bricht die Nachsorge ab; Patient ist verzogen)
- Rezidiv und/oder Metastase 
- nur bei Basaliom: Zweitbasaliom
- Patient ist verstorben

Das Auftreten eines zweiten Primärtumors war bis zum Jahr 2000 ebenfalls eine Abschlussursache. Heute bekommt ein Patient in diesem Fall einen zweiten Nachsorgepass und wird in eine weitere, für diesen Tumor spezifische Nachsorge aufgenommen.

Die im September 2009 überarbeiteten Nachsorgeempfehlungen können hier als pdf-Datei heruntergeladen werden oder als Teil des "Regionalen Wegweisers Psychosoziale Onkologie" bei der Kassenärztlichen Vereinigung oder beim Tumorzentrum Rheinland-Pfalz angefordert werden. Die Nachsorgeempfehlungen wurden am Tumorzentrum Rheinland-Pfalz von einer Kommission unter Einbeziehung aller Fachdisziplinen erarbeitet. Sie wurden abgestimmt mit aktuellen Empfehlungen der Deutschen Krebsgesellschaft, der Arbeitsgemeinschaft wissenschaftlicher medizinischer Fachgesellschaften (AWMF), der Tumorzentren München, Tübingen sowie der American Society of Oncology (ASCO).

Der Begriff "Nachsorgeempfehlungen" deutet bereits an, dass dem nachsorgenden Arzt eine größerer Entscheidungsspielraum zur Verfügung steht. Abweichungen von den Empfehlungen sind je nach individueller Patientensituation möglich. Im Vordergrund der Nachsorge steht heute die körperliche und psychosoziale Rehabilitation des Patienten sowie die Früherkennung von Rezidiven, Metastasen und Zweittumoren.

Zur Dokumentation der Nachsorge werden heute nur noch zwei verschiedene Dokumentationsbögen eingesetzt. Neben dem Gemeinsamen Meldebogen, der zusammen mit dem Krebsregister genutzt wird, gibt es außerdem einen Nachsorge-/Abschlussbogen für alle Lokalisationen, auf dem sowohl die regelmäßigen Nachsorgeuntersuchungen als auch der Abschluss der Nachsorge dokumentiert wird. Der bürokratische Aufwand wurde dadurch erheblich vermindert und das Ausfüllen erleichtert.

Für die Praxen wurde zusammen mit dem Krebsregister eine umfassende Ausfüllanleitung für alle Dokumentationsbögen des Krebsregisters und der Nachsorgedokumentation entwickelt.

Mit den in der Datenbank des Tumorzentrums registrierten Daten werden jährlich Auswertungen vorgenommen. Der aktuelle Bericht der Nachsorgedokumentation kann im Tumorzentrum angefordert werden oder hier als pdf-Datei heruntergeladen werden.

Bei weitergehenden Fragen wenden Sie sich bitte an die Dokumentationsabteilung des Tumorzentrums. Die Telefonnummer lautert 06131/17-4014, Ansprechpartnerein ist Frau Christiane Hartmann.

 

Letzte Änderung: 5. Oktober 2009/W. Burk